Schluss mit der kirchlichen Trägerschaft der Flensburger Krankenhäuser! Stationäre medizinische Versorgung unabhängig von Glaubensgrundsätzen

Ein neues Krankenhaus darf nicht in den Händen kirchlicher Träger sein, sondern gehört in die Öffentliche Trägerschaft.

Nur als kommunales Krankenhaus ist ein zentrales Krankenhaus in Flensburg demokratisch kontrollierbar, die Bürger*innnen und Wähler*innen müssten sich nicht entwürdigen, den heiligen Herren mit einer Petition entgegenzutreten, sondern könnten wenigstens über ihre Wahl zur Ratsversammlung ihren bescheidenen Einfluss geltend machen.

Kirchen müssen nun einmal ihren Glauben über die Menschlichkeit stellen, sonst wären sie keine dem Monotheismus verpflichtete Institution.

Demonstrantinnen vor dem Flensburger Rathaus

Zum Beispiel: Schwangerschaftsbrüche

In den achtziger Jahren, wurde gegen massiven Widerstand in der Bevölkerung die damals Städtische Frauen- und Kinderklinik im Gebäude der Klinik Ost, Kelmstraße, geschlossen und die Gynäkologie der Diakonissenanstalt zugeschlagen. Es gab damals schon die Befürchtung, wenn es keine weltanschaulich neutrale, kommunale gynäkologische Krankenhausversorgung  mehr gebe, es Schwierigkeiten geben wird, in Flensburg gesetzeskonforme Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Flensburgerinnen müssten dann ins nächstgelegene säkulare Krankenhaus, mindestens nach Nordfriesland reisen oder nach Kiel oder „wie in alten Zeiten“ wieder nach Holland. Immerhin hatte die Diskussion, zu einem „Kompromiss“ geführt, dass sich die Diakonissenanstalt öffentlich bereit erklärte, sich zu verpflichten, für Flensburgerinnen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, wenn sie denn nun das Monopol auf stationäre Gynäkologie bekommt. Die Ratsversammlung stimmte dem zu und die Klinik Ost wurde 1988 geschlossen. Aufgrund der Monopolstellung fiel es der Diakonissenanstalt leicht, wortbrüchig zu werden.

Die Diakonissenanstalt unterhält eine sogenannte „Ethikkommission“, die im Einzelfall darüber entscheidet, ob Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden oder nicht. Die geltende Gesetzeslage sieht jedoch nur eine Beratungspflicht, keine Genehmigungspflicht für straffreie Schwangerschaftsabbrüche vor. Selbstverständlich sollte kein Arzt gegen sein (christliches?) Gewissen gezwungen werden, Abbrüche vorzunehmen. Es müssten dann aber von der Diakonissenanstalt konfessionslose Gynäkologen in ausreichender Zahl eingestellt werden, um die Versorgung der Flensburgerinnen mit Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Auf keinen Fall darf es sein, dass eine „Ethikkommission“, womöglich nur mit Männern besetzt, sich eine Entscheidung darüber anmaßt, welche Frau in Flensburg ihre Schwangerschaft abbrechen darf und welche nicht. Wie lange schon diese „Ethikkommission“ ihr Unwesen treibt, ist unklar. Unklar ist auch, ob die Ratsversammlung über die Einführung dieser „Ethikkommission informiert worden ist und damit einverstanden gewesen ist, dass damit gesetzeskonforme Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg verhindert worden sind. Jetzt versteckt sich die Diakonissenanstalt hinter den katholischen Maltesern und behauptet, es liege ja nur an der fehlenden Verhandlungsbereitschaft der katholischen Malteser, dass es jetzt überhaupt gar keine klinischen Schwangerschaftsabbrüche mehr geben soll. Nachdem gesetzeskonforme Schwangerschaftsabbrüche systematisch durch die „Ethikkommission“ verhindert worden sind, wird jetzt behauptet, die Nachfrage sei ja sehr zurückgegangen, so dass die geringe Zahl abbruchwilliger Frauen kaum ins Gewicht falle und die Schwangerschaftsabbrüche ambulant durchgeführt werden können. Es gibt aber auch Indikationen, die dafür sprechen, dass ein Schwangerschaftsabbruch stationär durchgeführt wird. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Gesundheit von Frauen gefährdet.

Ein Drahtkleiderbügel ist sicher nicht das geeeignete Instrument, Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg vornehmen zu müssen

Das Thema Schwangerschaftsabbrüche ist nur ein Beispiel für die Monopolisierung des Gesundheitswesens, in dem besondere Wertvorstellungen oder der Profit im Vordergrund stehen.

Ein weiteres Problemfeld ist das Thema des selbstbestimmten würdigen Sterbens und der Umgang mit Patientenverfügungen, wenn aufgrund der Monopolstellung christliche Werte zugrunde gelegt werden. Wenn der erklärte Wille des Betroffenen und seiner Angehörigen im Gegensatz und Widerspruch zur christlichen Weltanschauung stehen, müssen die Betroffenen und Angehörigen befürchten, dass ihr Wille nicht entscheidend ist, sondern die christliche Grundüberzeugung, auch dann wenn sie selber keine Christen sind.

Deshalb müssen Krankenhäuser öffentliche Einrichtungen sein, die ohne Profitstreben mit öffentlichen Mitteln ausreichend ausgestattet werden und mit weltanschaulicher Neutralität Menschen versorgen.Geld dafür ist genug da!

Aktuelle Ergänzung zu dem Beitrag über die kirchlichen Flensburger Krankenhäuser:
Wie Werner Hajek mir mitteilt, hat ihm der Pressesprecher der Flensburger Diako ausdrücklich versichert, dass ein Beratungsschein reicht, um in der Diakonissenanstalt eine Schwangerschaftsunterbrechung durchführen zu lassen. Das seit zwanzig Jahren bestehende Ethikreferat der Diako werde damit nicht befasst.
Über diese Klarstellung seitens des Pressesprechers können wir nur froh sein, weil sich künftiges Handeln der Diako daran messen lassen muss.

Ralf Cüppers

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