Was ist los mit dem Ostermarsch in Jagel?
Es gibt eine Kundgebung vor der Hauptzufahrt des Drohnen- und Tornadostandortes
Nach der Vorankündigung, dem Einladungsflugblatt, den Plakaten, haben wir uns darauf beschränkt, jedem, der nachgefragt hat, mitzuteilen, der Ostermarsch ist nicht verboten und nicht abgesagt. Wir warten ab.
Heute haben wir von der Versammlungsbehörde eine Bestätigung unserer Ostermarschanmeldung bekommen mit einem verbindlichen Auflagenbescheid:
Unsere antimiltaristische Demonstration wird am Karfreitag, 10.4.2020 ab 12.30 Uhr vor der Hauptzufahrt am Drohnen- und Tornadostandort Jagel stattfinden.
Untersagt wurde nur der Marsch ab Bahnhof Schleswig, da es nach Auffassung der Versammlungsbehörde „nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der (für die Verhinderung von Coronavirusübertragungen) vorgeschriebene Abstand (von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern) marschbedingt ungewollt verringert und weitere Personen hinzukommen.“
Die Kundgebung kann unter Einhaltung dieses 1,5 m Abstandes stattfinden.Wir laden herzlich dazu ein, um 12.30 direkt nach Jagel zu kommen

Kommt bitte nicht erst, wie auf den Plakaten angekündigt, zum Bahnhof Schleswig.
Die Uhrzeit 12.30 ist deshalb eine halbe Stunde nach hinten verschoben, um denjenigen, die diese Mitteilung nicht mehr erreicht und nach dem ursprünglichen Aufruf nach Schleswig kommen, die Teilnahme zu ermöglichen. Es wird jemand um 12.00 Uhr am Bahnhof sein und die dort ankommenden umleiten. Damit nicht allzuviele umgeleitet werden müssen, bitten wir, dieses breit bekanntzumachen: Kommt bitte direkt zur Hauptzufahrt des Fliegerhorstes.
Gemäß Schreiben der Versammlungsbehörde „sind Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen auszuschließen.“
„Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten.“
Diejenigen, auf die eine dieser Bedingungen zutrifft, brauchen sich demnach gar nicht erst auf den Weg machen.
Relativierung des Vermummungsverbotes bei Demonstrationen:
„Das Vermummen der Teilnehmer in Form von Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken ist erlaubt und wird aufgrund der aktuellen Pandemie zurf Verringerung der Ansteckungsgefahr begrüßt. Ich weise darauf hin, dass Vermummungen zur Verhinderung der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gem. § 17 Abs.1 Nr. 1 VersFG SH weiterhin verboten sind.“
Es ist also sinnvoll, Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken selbst mitzubringen. Da Atemschutzmasken zur Zeit schwer erhältlich sind, werden wir als Veranstalter sie nicht zur Verfügung stellen können.
Für diejenigen, die mit dem Auto anreisen, etwa aus Hamburg oder M-V:
Nach § 2 der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung sind zwar Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Hostein untersagt.
Nach §3 (2) der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung hat aber die Versammlungsbehörde für unsere Demonstration eine Ausnahme vom Vesammlungsverbot zugelassen „nach individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen sichergestellt haben.“
Daraus ergibt sich für eventuelle Polizeikontrollen auf dem Weg nach Jagel:
Die Reise nach Jagel dient natürlich nicht einem – verbotenen – touristischen Anlass, sondern der Wahrnehmung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach Art.8 GG bei einer nach Versammlungsfreiheitsgesetz und von der Versammlungsbehörde zulässigen Kundgebung.