ein Jahr nach Abholzung: vor dem Bauzaun tat sich NICHTS, die gelb markierten Bäume sollen wohl weg
Die Begründung, für die Abholzung, es muss ganz schenll ein Hotel gebaut werden, weil es in Flensburg zu wenige gäbe, war von Anfang an gelogen. Nie gab es eine Vollauslastung aller bestehenden Hotels gleichzeitig.
Es ging von Anfang an um Spekulantenprofit. Nachdem nun die Investoren ein Jahr lang bewiesen haben, dass sie offensichtlich nicht in der Lage sind, ihr Projekt umzusetzen, muss die Stadt Flensburg das Gelände enteignen und wieder dem Gemeinwohl nutzbar machen: Wiederaufforstung als innerstädtische CO2-Senke.
Übrigens wären etwa drei bis fünf Tonnen CO2 in den Bäumen gespeichert worden, wenn man den alten Baumbestand nur eine Vegetationsperiode von 2021 bis jetzt hätte stehen gelassen.
Aus der Presseerklärung der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg:
Zum 1. Jahrestag der Räumung und Rodung am Bahnhofswald
Rückblickend auf die damaligen Ereignisse ergibt sich ein düsteres Bild – nicht nur was das Vorgehen der Investoren betrifft: die JARA-Immobilien mit der Huazhu-Gruppe im Hintergrund. Auch das Verhalten der Stadtverwaltung erscheint aufgrund inzwischen bekannt gewordener Sachverhalte als skandalös. Alles deutet darauf hin, dass diese Aktion lange vorbereitet war.
Noch am Vortag wurden der Oberbürgermeisterin in der Ratsversammlung gezielte Fragen nach möglichen Baumfällungen gestellt. Die Antworten der Oberbürgermeisterin ließen in keiner Weise erkennen, dass die Genehmigungsfrist für das Fällen von Bäumen, die Fledermäuse tragen könnten, schon am 5. Februar heimlich bis Ende Februar verlängert worden war.
Die Investoren ihrerseits hatten im Vorfeld enormen Druck gemacht und gedroht, das ganze Bauprojekt sei gestorben, wenn nicht noch im Februar geräumt, gerodet und der Bau in Gang kommen würde. Damit begründeten sie dann auch ihren Akt der Selbstjustiz. Heute sehen wir, dass auch das nicht der Wahrheit entsprach: Schon ein ganzes Jahr lang geschieht auf dem gerodeten Gelände NICHTS! Es liegt als Schandfleck verwahrlost und hässlich herum, und man fragt sich, was die Eile eigentlich sollte. Nicht einmal eine Ankündigung „Hier baut …“ ist da zu sehen.
Der Jahrestag wird öffentlich begangen mit einer Gedenkveranstaltung im Carlisle-Park am Sonnabend, den 19.2.22 ab 14 Uhr. An einer gemeinschaftlichen friedlichen Aktion können sich alle Interessierten beteiligen. Es gibt musikalische Beiträge und Reden.
Die Karstadt-Spekulanten enteignen und das Warenhaus entweder mit städtischer oder mit genossenschaftlicher Leitung weiterbetreiben, das ist der Vorschlag von Kommunisten.
Damit wären die Arbeitsplätze der Beschäftigten und die Einkaufsmöglichkeit für die Flensburger erhalten.
Karstadt zu und Holm leer, so wird es nach dem Willen der Karstadt-Kapitalisten aussehen
Doch die größeren Parteien machen da nicht mit. Die SPD schreibt: „Karstadt in Flensburg muss bleiben – Solidarität mit den Beschäftigten“, aber außer einem Appell an die Konzernspitze fällt ihr nichts ein. Die Oberbürgermeisterin will eine Änderung der Verkehrsführung, um mehr Fahrzeuge ins Karstadt-Parkhaus zu lenken. „Wenn wir mit einem veränderten Verkehrsfluss, eine höher Frequenz für das Parkhaus von Karstadt erreichen können und so ein Argument für den Erhalt der Filiale schaffen, unterstützten wir alle Ideen“, sagt Justus Klebe, Kreisvorsitzender der SPD. Damit soll die Karstadt-Konzernspitze „bestochen“ werden, das Warenhaus weiterzuführen. Klimaschutz und Verkehrsberuhigung und damit mehr Lebensqualität in der Innenstadt werden damit konterkariert. Autofahrer kaufen im Förde-Park, Citti-Park, Scandinavienpark, den Einkaufszentren mit riesigen kostenlosen Parkplätzen am Stadtrand, deren Verkehrslärm und Abgase bleiben draußen am Stadtrand.
Karstadt hingegen ist mit seiner zentralen Lage am ZOB die Einkaufsstätte für die Fußgänger und die Benutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Das ist gut so und kann auch so bleiben.
Nach der fixen Idee, das Warenhaus schließen zu wollen, hat sich diese Konzernspitze doch völlig disqualifiziert. Wer hätte denn noch Vertrauen zu einem Arzt, der zunächst ankündigt, seinen ihm anvertrauten Patienten zu töten, und dann erst nach Appellen, Bitten und Bestechung ihn doch noch weiterleben läßt?
Wenn ein Kapitalist ein Warenhaus kauft, um als Eigentümer durch den Betrieb des Warenhauses Gewinn zu erwirtschaften, so ist das ganz normaler Kapitalismus. Die Beschäftigten des Warenhauses bekommen geringeren Lohn, als durch die Differenz zwischen Ankaufspreisen und Verkaufspreisen der Waren erwirtschaftet wird, damit für den Eigentümer ein gehöriger Profit übrig bleibt.
Im Grundgesetz heißt es in Artikel 14 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das heißt der Kapitalist erwirbt das Eigentum am Warenhaus und das Wohl für die Allgemeinheit besteht darin, daß alle Flensburger als Kunden dort einkaufen können und die dort Beschäftigten Arbeitsplätze und Einkommen haben.
Flensburg braucht ein Kaufhaus in der Innenstadt
In einer Stadt wie Flensburg mit einer lebendigen Innenstadt ist ein Kaufhaus in dem von der Kugelschreibermine bis zu Kleidung und Haushaltswaren die Güter des täglichen bedarfs vefügbar sind. Die Flensburger Innenstadt ist von velen Stadtteilen aus zu Fuß oder mit dem Fahrad, ebenso wie mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens zu erreichen. Beim Einkaufen auf dem Markt können die anderen Waren im Kaufhaus gleich miteingekauft werden. Wenn das Angebot eines großen Kaufhauses in der Innenstadt wegfällt, muss auf die Einkaufscentren am Rande der Stadt ausgewichen werden, die nur mit dem Auto gut zu erreichen sind. Das ist dann zusätzlicher Autoverkehr.
Der Kapitalist, der kein Interesse daran hat, sein Warenhaus als Eigentümer betriebswirtschaftlich zu betreiben, muss enteignet werden. Denn die Schließung des Warenhauses mit Wegfall der Einkaufsmöglichkeit und der Arbeitsplätze dient nicht dem Wohl der Allgemeinheit der Flensburger Bürger. Wir können vermuten, daß der Kapitalist, der Karstadt gekauft hat, für sich eine Wette auf den Profit abgeschlossen hat, den er kurzfristig mit einem Schlag erzielen kann, wenn er ein leerstehendes Gebäude in zentraler Innenstadtlage gegen Höchstgebot verkauft. Wenn das alte Gebäude abgerissen und auf dem Grundstück am ZOB neu gebaut wird, könnten die üblichen Verdächtigen der Baubranche ebenfalls Profite einfahren. Bei einem solchen Neubau wird der Quadratmeterpreis Ladenfläche sicher höher ausfallen als bei dem wirtschaftlich abgeschriebenen Altbau des Karstadt-Gabäudes, das ja seinen Zweck erfüllt. Wenn seine Mietkosten steigen, dann hat der Warenhausbetreiber nur zwei Auswege: die Preise zu erhöhen oder die Löhne des Warenhauspersonals zu kürzen. Beides dient nicht dem Wohl der Allgemeinheit der Flensburger Bürger.
Da der derzeitige Eigentümer gar kein ernsthaftes interesse daran hat, dass es in der Flensburger Innenstadt ein großes Kaufhaus gibt, mit dem er langfristig und dauerhaft Gewinne erwirtschaftet, ist ihm die Enteignung zuzumuten. Wenn es in Artikel 14 (3) heißt: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ dann soll der Eigentümer eine Entschädigung nur in Höhe des Wertes eines leerstehenden Altbaus bekommen. Denn er selbst hat durch seine unternehmerische Entscheidung, das Warenhaus zu schließen, den Wert seines Eigentums, nämlich das Warenhaus mit gewachsener Belegschaft, die Arbeitsplätze, und den ideellen Wert, also den treuen Kundenstamm mutwillig vernichtet.
Wenn ich mir ein Auto kaufe und es mutwillig gegen die Wand fahre, kann ich nicht erwarten, daß mir für den Schrotthaufen der Kaufpreis in voller Höhe entschädigt wird. Die Stadt Flensburg hat nun die einmalige Gelegenheit, ein Gesetz zu beschließen, daß die Enteignung des Warenhausbesitzers und die Überführung des Karstadtgebäudes in kommunales Eigentum zum Inhalt hat, das zum Preis einer Entschädigung in Höhe des „Schrottwertes“ des Altbaus. Denn die Wette auf einen Spekulationsgewinn zu entschädigen, wäre absurd und das macht auch kein Gericht mit.
Bauer Knoop wurde von der Stadt Flensburg enteignet, obwohl er seinen bäuerlichen Betreib wirtschaftlich geführt hatte und zur Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln beigetragen hat. Die landwirtschaftliche Nutzfläche im Stadtgebiet von Flensburg diente als CO2-Senke dem Wohl der Allgemeinheit der Flensburger Bürger, nicht jedoch die Baulandspekulantenerschließungsstraße K8.
Wir Kommunisten hatten die Position: Bauernland gehört in Bauernhand. Aber die Stadt Flensburg mit ihrer Oberbürgermeisterin hatte keine Skrupel, Bauer Knoop zu enteignen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs ist eine öffentliche Aufgabe.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs dient dem Wohl der Allgemeinheit der Flensburger Bürger. Wenn die Kapitalisten das nicht fertig bringen, also zu unfähig sind, ein Warenhaus in zentraler Lage am ZOB in einem wirtschaftlich abgeschriebenen Altbau mit Gewinn weiter zu betreiben, dann darf auch die Stadt Flensburg ein solches Warenhaus selbst betreiben. Sie würde nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen: staatliche Hilfe soll nämlich nur in jenen Fällen erfolgen, in denen die Kräfte eines Individuums nicht ausreichen. Die Kräfte des jetzigen Karstadt-Eigentümers reichen für die Erfüllung seiner mit dem Erwerb des Warenhauses übernommen Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs, offenbar nicht aus, sonst würde er es ja nicht schließen wollen. Also ist die Stadt Flensburg in der Pflicht. Aus kommunistischer Sicht gibt es dafür zwei gangbare Wege:
Modell Staatseigentum, Sowchose (UdSSR) Handelsorganisation HO (DDR):
Die Stadt Flensburg betreibt das Warenhaus, übernimmt die vorhandene Belegschaft, alle derzeit bei Karstadt beschäftigten eingearbeiteten Arbeitskräfte behalten ihren Job und ihren Lohn, wären dann städtische Angestellte. Der Mehrwert, den die Beschäftigten erarbeiten, wird allerdings als Gewinn nicht an irgendwelche Privateigentümer oder als Aktiendividenden ausgezahlt, sondern fließt direkt in die Stadtkasse, kämen damit den Flensburger*innen insgesamt zugute.
Modell genossenschaftliches Eigentum, Kolchose (UdSSR) oder Konsumgenossenschaft (DDR)
Die Stadt Flensburg übergibt das Warenhaus zu einem symbolischen Preis an eine Genossenschaft, die sich aus den derzeit bei Karstadt beschäftigten eingearbeiteten Arbeitskräften zusammensetzt. Zur Kapitalerhöhung könnten interessierte Stammkunden zusätzliche Genossenschaftsanteile zeichnen. Die Beschäftigten sind dann keine Angestellten mehr, sondern Selbständige, die sich den Gewinn aus dem genossenschaftlichen Betrieb des Warenhauses gerecht aufteilen. Menschen, die sich genossenschaftlich organisieren, haben das Interesse dass die Genossenschaft langfristig erhalten bleibt. Es gibt dafür auch im Kapitalismus praktische Beispiele wie die Genossenschaftbanken, Wohnungsbaugenossenschaften, Konsumgenossenschaften.
Beide Modelle gewährleisten, daß den Flensburger Bürgern auch künftig die Einkaufsmöglichkeit in zentraler Lage erhalten bleibt.
Die WiF verwendet einen großen Teil ihrer Wahlkampfzeitung zur Kommunalwahl dem Kampf von Bauer Knop , der sich gegen seine Enteignung wehrt. Eine grundsätzliche Kritik am kapitalistischen System, daß solche Enteignungen zugunsten von Bodenspekulanten und Profitgier möglich macht, findet sich da leider nicht, man begnügt sich damit, die Oberbürgermeisterin als „Simone Pippilotta Langestrumpf“ zu karikieren.
Einige hundert Flensburger Bürger, darunter auch DKP-Mitglieder, die WiF war hingegen dort nicht sichtbar und erkennbar, zeigten bereits am 24.2.2018 ihre Solidarität mit Bauer Ingo Knop in Form eine Menschenkette über seine Hofkoppel, die zugunsten einer Baulanderschließungsstraße von der Stadt Flensburg enteignet werden soll. Betreiberin des Enteignungsverfahrens ist die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange, die sich damit zur Handlangerin von Bodenspekulanten und Bauunternehmen macht. Die Hofkoppel des Bauern ist ein neues Opfer kapitalistische Profitgier, nachdem zuvor schon zahllose Kleingärtner ihre Parzellen verloren haben, der Volkspark verkleinert wurde, die „Luftschloßfabrik“ (ein autonomes Kulturzentrum in besetzten, bis dahin leerstehenden Lagerschuppen am Ostufer der Flensburger Förde) mit einem brutalen Polizeieinsatz geräumt und danach abgerissen wurde, die denkmalschutzwürdige Kailagerhalle ebenfalls abgerissen wurde, und das alles, damit die „üblichen verdächtigen“ Bodenspekulanten und Bauunternehmen diese Gelände mit Luxusobjekten zubauen durften, die nur sehr teuer oder gar nicht verkäuflich oder vermietbar sind. Das Gebäude „Flensburger Schiff“, das an Stelle der Kailagerhalle gebaut wurde, die Sicht auf die Förde verschandelt und zu einem Quadratmeterpreis von 19 Euro pro Monat vermietet werden sollte, steht auch Jahre nach Fertigstellung noch zu einem großen Teil leer. Das stört die Spekulanten und Bauunternehmen nicht, denn es wurden ja zuvor viele naive Kleinsparer als Investoren geworben, die in der Hoffnung, im Alter eine Zusatzrente über Mieteinnahmen zu bekommen, in Immobilienfonds einzahlten, die jetzt nichts abwerfen. Denn die Betreiber haben ihren Profit schon durch den Bau realisiert.
Hier reiht sich der Enteignungsversuch gegen Bauer Knop ein. Angeblich ist der Neubau einer Kreisstraße 8 nötig wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens. Eine Strecke weiter südlich wäre unter Nutzung der vorhandenen Trassen sehr viel kürzer, da würde nicht so viel Nutzfläche zugepflastert. Wenn ein Neubau denn überhaupt nötig ist, denn die Verbindung über Tastruper Weg und Dorfstraße zur Taruper Hauptstraße gibt es doch schon. Also ist es das private Profitstreben einzelner Grundbesitzer, die ihren Acker gerne zum Bauland machen wollen und die im Verbund mit Stadtplanern und Kommunalpolitikern eine Baulanderschließungsstraße zu Lasten des Steuerzahlers haben wollen. Wenn dann später um die neue K8 herum Häuser gebaut werden, hätten wir den Beweis für diese freche Unterstellung. Bauer Knop würde sicher nicht zu den Profiteuren gehören. Solange er sein Land nicht verkauft, wird es kein Bauland. Aber wenn seine Hofkoppel nach Enteignung von einer Kreisstraße mit beidseitigem Lärmschutzwall durchschnitten ist, dann kann er seine Koppel von seinem Hofgebäude aus nur noch mit Umwegen erreichen, vielleicht nicht mehr profitabel bewirtschaften, so daß er irgendwann gezwungen sein könnte zu verkaufen. Und sobald die Bodenspekulanten das Gelände haben, kann es die Ratsmehrheit zu Bauland machen.
Wir Kommunisten sind gegen diese Enteignung. Bauernland soll in Bauernhand bleiben und der Nahrungsmittelproduktion dienen, nicht dem Profit.
Bauer Knop ist sicher kein Einzelfall. Spannend wäre auch, wie viele der Bauern, die in der DDR noch Grundeigentümer waren, nach der sogenannten Wende von großen kapitalistischen Agrokonzernen, Bodenspekulanten, Kirchen und anderen Großgrundbesitzern inzwischen bereits enteignet wurden.
Wehret den Anfängen:
Als sie Kleingärten zugunsten der Bodenspekulanten platt machten, habe ich geschwiegen, ich bin ja kein Kleingärtner.
Als sie den Volkspark zugunsten der Bodenspekulanten kleiner machten, habe ich geschwiegen, ich habe ihn kaum genutzt.
Als sie das autonome Kulturzentrum „Luftschloßfabrik“ zugunsten der Bodenspekulanten räumten, habe ich geschwiegen, ich bin ja kein Autonomer
Als sie die Hofkoppel von Bauer Knop zugunsten der Bodenspekulanten enteignen wollten, habe ich geschwiegen, ich bin ja kein Bauer
Wenn sie dann mir zugunsten der Bodenspekulanten das Dach über den Kopf abreißen, gibt es niemanden mehr, der noch was sagen könnte.