Deutschland ist zwar nicht mehr wie im ersten Halbjahr unter den schlechtesten dreien, sondern jetzt mit 33.306 Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf Platz Acht von hinten, noch weit entfernt vom Grünen Bereich.
Der Bedarf an Krankenhausbetten für Patienten mit Coronainfektion war im Oktober 2022 so hoch wie noch nie zuvor. Das ist so, obwohl die Impfung wenn nicht vor Coronainfektion, so doch immerhin vor schweren Verläufen, die Krankenhausbehandlungen erforderlich machen, schützen soll und obwohl die Quote der Geimpften stetig steigt. Die Hospitalisierungsrate (oder auch „Krankenhaus-Inzidenz“) gibt die Anzahl der zur Behandlung aufgenommenen Patienten mit COVID-19 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an und wird täglich durch das RKI aktualisiert. Sie ist damit höher als vor zwei Jahren, als noch niemand geimpft war. Die Entlastung des Gesundheitswesens ist wohl Wunschdenken geblieben.
Die Abgeordneten des Bundestages sind nicht ihrer Aufgabe nachgekommen, das Gesundheitswesen so auszustatten, daß es den „Stresstest“ einer Pandemie bestehen kann. Statt dessen maßen sie sich an, über Leben und Tod entscheiden zu können.
Triage ist ein Verbrechen
Die Abgeordneten, die im Bundestag dem neuen Infektionsschutzänderungsgesetz, dem Triage-Gesetz, zugestimmt haben, nehmen den Tod von Menschen billigend in Kauf. Das nennt man juristisch „bedingter Vorsatz“ und erfüllt ebenso den Tatbestand des § 211 StGB wie die vorsätzliche Tötung eines Menschen aus so niedrigen Beweggründen wie etwa Geiz oder Gleichgültigkeit gegenüber dem Menschenleben. Wenn der Linksparteipolitiker Sören Pellmann sich laut Kommentar in der jungen welt (1) sich mit Triage abfinden mag, wenn sie nur „diskriminierungsfrei“ sei, ist es schockierend. Diskriminierungsfreie Triage ist logisch unmöglich. Es wurde doch nur darum gestritten, nach wessen Kriterien über Leben und Tod entschieden werden soll. Dabei hätte es eine Alternative gegeben: Den Ausbau des Gesundheitswesens, in dem auch für den Fall einer Pandemie Krankenhausbetten mit dem nötigen Personal in mehr als ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Wie lange wissen wir, daß es Coronaviren gibt? Dieselben Politiker, die jetzt Triage beschlossen haben, hätten rechtzeitig beschließen müssen, die Anzahl der Krankenhausbetten und der Planstellen für ärztliches und Pflegepersonal zu erhöhen. Auch wenn diese dann einmal wenig zu tun haben: in der Pandemie werden sie gebraucht.
Wir leisten uns den Schwachsinn, eine teure Bundeswehr zu unterhalten, die überflüssig ist, weil sie keinen Frieden erhalten und im Krieg nur noch mehr Schaden anrichten kann. Auch die meisten Soldat*innen stehen nur in Bereitschaft und werden doch voll bezahlt. Politiker*innen, die das Geld lieber dafür ausgeben als für den nötigen Ausbau des Gesundheitswesens, nehmen den Tod von Menschen billigend in Kauf. Jede*r Betroffene*r, (Angehörige oder Krankenhauspersonal) kann jetzt Strafanzeige stellen.
100 000 Pflegekräfte statt 800 Panzer wären bezahlbar gewesen. Die DKP wies darauf bei ihrer Mahnwache in Flensburg hin: Gesundheit als Ware – das ist doch krank.
Bei gut informiertem Fachpersonal gibt es weniger Impfwillige als in der nicht ausgebildeten Bevölkerung. Es sind Menschen, die als es noch keine „Impfstoffe“ gab, in direktem Kontakt an jedem Arbeitstag Patient*innen versorgt und gepflegt hatten. Die Versorgung der Corona-Patient*innen war damit sichergestellt. Andere Berufsgruppen haben beschützt im Homeoffice gearbeitet.
Die Versorgung von Patient*innen und pflegebedürftigen Menschen wird durch das Beschäftigungsverbot ab dem 16. März bedroht. Nicht die Pandemie hat die Versorgung gefährdet, sondern die politischen Maßnahmen werden zu massiven Engpässen führen.
Erste Kündigungen sind bereits ausgesprochen und medizinisches Fachpersonal geht schon jetzt vor der erwarteten Kündigungswelle freiwillig.
Medizinisch ausgebildetes Fachpersonal ist belastbar, qualifiziert und findet auch außerhalb der Pflege und der medizinischen Versorgung sofort eine Arbeit. Ein Rettungssanitäter., der sich nach der Aufforderung seines Vorgesetzten geweigert hatte, sich impfen zu lassen, wurde von ihm als „Nazi“ beschimpft und gekündigt. Er hatte nach zwei Tagen bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden, ohne Schicht- und Wochenenddienst und das mit besserem Gehalt. Auch Kranken- und Altenpfleger*innen, die sich schon jetzt zu Mitte März arbeitssuchend melden, machen die Erfahrung, dass sie eine neue Beschäftigung finden werden.
Wie soll das Beschäftigungsverbot praktisch umgesetzt werden?
Am 15.März müssen laut IfSG alle Einrichtungen, in denen medizinisches Personal als Arbeitnehmer oder auch als anderweitig beschäftigt ist, von ihren Angestellten und Beschäftigten einen Nachweis einfordern, dass diese vollständig geimpft sind. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach wird ein Bußgeld von 2.500 Euro fällig. Kommt der Arbeitgeber der Aufforderung nicht nach, den Impfnachweis einzufordern oder nicht vollständig geimpftes Personal dem Gesundheitsamt bis zum 16. März zu melden, fällt auch für ihn ein Bußgeld von 2.500 Euro an. Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob ein Beschäftigungsverbot verhängt wird.
In § 20a (5) IfSG heißt es: „Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine vom Gesundheitsamt nach Satz 2 erlassene Anordnung oder ein von ihm nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung.“
Der § 20a (7) IfSG lautet: „Durch die Absätze 1 bis 5 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Krankenpfleger spricht zum Thema Gesundheitspolitik am Tag der Pflege
„Vollständig geimpft“ ist ein neues „Qualitätsmerkmal“ für medizinisches Fachpersonal
Ab dem 16. März darf im medizinischen Bereich nur noch vollständig geimpftes Personal beschäftigt und eingestellt werden. Vollständig geimpft ist ein Qualitätsmerkmal für die Einstellung oder Kündigung von Personal. Damit entscheidet nicht mehr der Arbeitgeber aufgrund der Qualifikation sondern der Impfstatus, welches Personal für den Arbeitsbereich am besten geeignet wäre, sondern der Impfstatus.
20 % des medizinischen Fachpersonals stehen schon jetzt nicht mehr zur Verfügung
Schon jetzt sind 20 % des medizinischen Fachpersonals laut Medienberichten arbeitsunfähig geschrieben und das nicht nur pandemiebedingt. Einige melden sich schon jetzt arbeitsunfähig als Möglichkeit ihres gewaltfreien Widerstandes gegen eine Impfpflicht. Andere schalten Anzeigen, melden sich arbeitssuchend für neue Aufgaben. Andere solidarisieren sich und finden gewaltfreie Formen des Widerstandes. Wenn die Ungeimpften im Gesundheitswesen entfernt sind, werden die geimpften deren Arbeit mitmachen müssen. Das bedeutet bis zu einem Drittel Mehrarbeit, denn neues geimpftes Personal ist ja auf dem Arbeitsmarkt gar nicht in Sicht.
Was sagt unsere Gewerkschaft ver.di dazu?
Ver.di ist die Gewerkschaft, die für alle im Gesundheitswesen tätigen, zuständig ist.
Ver.di hat erklärt, dass sie gegen eine allgemeine Impfpflicht ist.
Ver.di leistet aber zur Zeit noch keine konkrete Unterstützung für die Mitglieder, die ab dem 16. März von einem Beschäftigungssverbot bedroht sind. Bislang hat noch kein Ungeimpfter von ver.di Rechtsschutz erhalten, noch nicht einmal eine Stellungnahme zur aktuellen Situation.
Es geht um Klassenkampf
Die Gesellschaft in „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“zu spalten ist die Strategie der Herrschenden nach dem Motto: „Teile und herrsche“.
In der Pandemie war diese Strategie durchgehend erfolgreich, denn die Partei „Die Linke“ und auch andere linke Organisationen haben sich an der Spaltung der Gesellschaft beteiligt und mitgeholfen, dass diese Gesellschaft sich zu einer „formierten Gesellschaft“ weiterentwickelt, in der nur „eine Meinung zählt“, nämlich die der Herrschenden. Wer davon abweicht wird mit Sanktionen bedroht, die auch umgesetzt werden. Damit hat sich die Linke vom „Diskurs in der Zivilgesellschaft“, wie sie das so gerne nennt, weitgehend verabschiedet. Die DKP nennt dies Klassenkampf. Linke Organisationen haben daran mitgewirkt, gesellschaftliche Spaltung, soziale Zerstörung als etwas Normales in der Kommunikations- und Umgangsform zu betrachten und auch anzuwenden, ethisch den einen gegen den anderen Menschen auszuspielen. Ohne sein individuelles Wissen, seine Erfahrungen oder seine Situation sich überhaupt anzuhören.
Impfpflicht für Kontrolle und Steuerung der Arbeitenden
Mit der Impfpflicht sollen Beschäftigte, Arbeiter, Angestellten zu einer Willigkeit und Loyalität gegenüber dem kapitalistischen System gezwungen werden. Angst, angedrohte oder tatsächliche soziale Not, sind die üblichen Mittel, mit denen Herrschende das Personal auf Trab halten und zum Still- und Aushalten zwingen.
Wer bei diesem nur am Profit orientierten Gesundheitssystem, von Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie, Gesundheitsvor- oder Fürsorge spricht, tauscht permanent Wahrheit und Lebenswirklichkeit so aus, wie es dem kapitalistischen System passt.
Sollte nach dem 16.März unser Gesundheitssystem kollabieren, liegt es nicht an der Pandemie sondern am Personalabbau wegen Profitgier auch in den letzten zwei Jahren, und hinzu kommt jetzt auch noch die Impfpflicht.
Praxismanagerin spricht zur ambulanten Versorgung und zur Gesundheitsförderung am Tag der Pflege