Karfreitag: Kundgebung in Jagel

Was ist los mit dem Ostermarsch in Jagel?

Es gibt eine Kundgebung vor der Hauptzufahrt des Drohnen- und Tornadostandortes

Nach der Vorankündigung, dem Einladungsflugblatt, den Plakaten, haben wir uns darauf beschränkt, jedem, der nachgefragt hat, mitzuteilen, der Ostermarsch ist nicht verboten und nicht abgesagt. Wir warten ab.

Heute haben wir von der Versammlungsbehörde eine Bestätigung unserer Ostermarschanmeldung bekommen mit einem verbindlichen Auflagenbescheid:

Unsere antimiltaristische Demonstration wird am Karfreitag, 10.4.2020 ab 12.30 Uhr vor der Hauptzufahrt am Drohnen- und Tornadostandort Jagel stattfinden.

Untersagt wurde nur der Marsch ab Bahnhof Schleswig, da es nach Auffassung der Versammlungsbehörde „nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der (für die Verhinderung von Coronavirusübertragungen) vorgeschriebene Abstand (von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern) marschbedingt ungewollt verringert und weitere Personen hinzukommen.“

Die Kundgebung kann unter Einhaltung dieses 1,5 m Abstandes stattfinden.Wir laden herzlich dazu ein, um 12.30 direkt nach Jagel zu kommen

Kommt bitte nicht erst, wie auf den Plakaten angekündigt, zum Bahnhof Schleswig.

Die Uhrzeit 12.30 ist deshalb eine halbe Stunde nach hinten verschoben, um denjenigen, die diese Mitteilung nicht mehr erreicht und nach dem ursprünglichen Aufruf nach Schleswig kommen, die Teilnahme zu ermöglichen. Es wird jemand um 12.00 Uhr am Bahnhof sein und die dort ankommenden umleiten. Damit nicht allzuviele umgeleitet werden müssen, bitten wir, dieses breit bekanntzumachen: Kommt bitte direkt zur Hauptzufahrt des Fliegerhorstes.

Gemäß Schreiben der Versammlungsbehörde „sind Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen auszuschließen.“

„Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten.“

Diejenigen, auf die eine dieser Bedingungen zutrifft, brauchen sich demnach gar nicht erst auf den Weg machen.

Relativierung des Vermummungsverbotes bei Demonstrationen:

Das Vermummen der Teilnehmer in Form von Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken ist erlaubt und wird aufgrund der aktuellen Pandemie zurf Verringerung der Ansteckungsgefahr begrüßt. Ich weise darauf hin, dass Vermummungen zur Verhinderung der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gem. § 17 Abs.1 Nr. 1 VersFG SH weiterhin verboten sind.“

Es ist also sinnvoll, Tüchern, Schals oder Atemschutzmasken selbst mitzubringen. Da Atemschutzmasken zur Zeit schwer erhältlich sind, werden wir als Veranstalter sie nicht zur Verfügung stellen können.

Für diejenigen, die mit dem Auto anreisen, etwa aus Hamburg oder M-V:

Nach § 2 der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung sind zwar Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Hostein untersagt.

Nach §3 (2) der SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung hat aber die Versammlungsbehörde für unsere Demonstration eine Ausnahme vom Vesammlungsverbot zugelassen „nach individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen sichergestellt haben.“

Daraus ergibt sich für eventuelle Polizeikontrollen auf dem Weg nach Jagel:

Die Reise nach Jagel dient natürlich nicht einem – verbotenen – touristischen Anlass, sondern der Wahrnehmung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach Art.8 GG bei einer nach Versammlungsfreiheitsgesetz und von der Versammlungsbehörde zulässigen Kundgebung.

Auch die Bundeswehr kann gezielt töten: „Die haben wir erlegt“ – gezielte Tötungen im Drohnenkrieg

Eine amerikanische Reaper-Drohne hatte Lenkraketen auf ein Fahrzeug am Internationalen Flughafen von Bagdad abgeschossen, in dem sich der iranische General Qassem Soleimani und der irakische Kommandeur Abu Mahdi al-Muhandis befanden und die dadurch getötet wurden. Ob der Iran die Rhetorik einer Rache in die Tat umsetzt, bleibt offen. Der „Gegenschlag mit Vorwarnung“ hatte Todesopfer vermieden. Iran will auf den juristischen Weg setzen, die US-Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Damit könnte der Iran eine zivilisatorische Überlegenheit zeigen: auf die Stärke des Rechts setzen, während die USA nur das Recht des Stärkeren beanspruchen.

Von wo aus die operative Steuerung des Drohnen-Abschusses des US-Militärs geführt wurde, ist nicht eindeutig klar. Bekannt ist jedoch, dass die US-Basis in Ramstein (Rheinland-Pfalz) zuständig ist für alle Umsetzungen von Drohneneinsätzen im Nahen und Mittleren Osten. Der Sicherheitsexperte Marcel Dickow kommt zu der Einschätzung: „Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Ramstein zumindest einen technischen Anteil an dieser Operation hatte.“

Hermann Theisen (DFG-VK) hat Strafanzeige gestellt. Er verweist auf das Urteil des OVG Münster vom 19.3.2019, das die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, sich zu vergewissern, ob eine Nutzung der Air Base Ramstein für Einsätze von bewaffneten Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Diese Verpflichtung müsste nun ebenso für den Drohneneinsatz im Irak gelten. Wenn die „Vergewisserung“ zum Ergebnis hat, die Nutzung sei gegen das Völkerrecht, dann müsse die Bundesregierung auf „dessen Einhaltung gegenüber den USA hinwirken“. Ob die zuständige Staatsanwaltschaft der Anzeige nachgeht, ist bisher nicht bekannt.

Die Bundeswehr kann es auch: Die gezielte Tötung von gegnerischen Führern gehört zur Ausbildung von Spezialisten. Die Elektronische Kampfführung der Bundeswehr (EloKa) zeigt auf einer Werbeveranstaltung, was sie kann: sie hatte die „aufgeklärten“ Gegner auf einer Pinnwand dargestellt, an der Spitze den „Emir“ mit Namen „Hadschi Halef“.

Auf das ironisch vorgetragene Lob, wie phantasievoll es doch sei, für den Gegner den Namen von Karl Mays Romanfigur zu verwenden, wurde reagiert und entsprechend korrigiert, nun heißt es, die dargestellten Personen seien „echte Terroristen“: „Die haben wir erlegt.“ Die Erklärung, weshalb getötete Gegner als Trophäen zur Schau gestellt werden, folgt ungefragt: Das habe mit der Datenschutzgrundverordnung zu tun. Wir können ja nicht die Bilder von irgendwelchen lebenden Nordafrikanern verwenden, die könnten ja dagegen klagen, dass sie hier abgebildet werden. Deshalb haben wir hier nur Bilder von getöteten Terroristen genommen, daneben sieht man von Bundeswehrdrohnen aufgenommene Bilder der Zerstörungen. Die Soldaten zeigten kein Zeichen von Unrechtsbewusstsein.

Dass der Bundeswehreinsatz in Mali im Rahmen der MINUSMA der Vereinten Nationen erfolgt, macht es schwieriger, juristisch dagegen vorzugehen. Der Bundeswehreinsatz im Irak ist von der UNO nie legitimiert worden. Die Tornados, vor deren Heimatstandort Jagel regelmäßig Mahnwachen stattfinden, waren über Syrien und dem Irak. 125 Bundeswehrsoldaten sind noch im Irak stationiert. Das irakische Parlament hat den Abzug aller ausländischen Truppen beschlossen, auch den der Soldaten der Bundeswehr. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat festgestellt, der Verbleib der Bundeswehr im Irak ist rechtswidrig, wenn der Irak sie dort nicht haben will. Was tun? Die Soldaten der Bundeswehr, die im Irak sind, sollten jetzt den rechtswidrigen Einsatz von sich aus beenden, den Dienst verweigern und nach Hause reisen, notfalls auf eigene Kosten. Wir können verlangen, einseitige Abrüstungsvorleistungen zu erbringen, die Bundeswehr abzuschaffen und die NATO Mitgliedschaft zu kündigen.

„Deutschland raus aus der NATO!“ für sich alleine ist auch eine Parole von Rechtsextremen. Die wollen eine starke deutsche Bundeswehr, die für nur deutsche Interessen eingesetzt werden kann, ohne Mitsprache anderer NATO-Länder. Die Doppelforderung „Bundeswehr abschaffen! – NATO raus aus Deutschland!“ ist für Aktionen mit antiimperialistischem Charakter wichtig.

Nächste Mahnwache am Drohnen- und Tornadostandort Jagel: am 22. Februar 2020 wieder „Zwei vor Zwölf“.

Beitrag aus UNSERE ZEIT

https://www.unsere-zeit.de/die-haben-wir-erlegt-122929/

OSTERMARSCH 2019 zum Fliegerhorst JAGEL

Ostermarsch 2019 zum Fliegerhorst Jagel

Karfreitag, 19. April 2019, um 11.58 Uhr

Treffpunkt vor dem Bahnhof Schleswig

Wir gehen vom Bahnhof Schleswig über Busdorf nach Jagel etwa vier Kilometer zum Drohnen- und Tornado-Standort. Gegen 14.00 Uhr findet dort die Abschlussveranstaltung statt. Für die Rückfahrt vom Fliegerhorst zum Bahnhof werden Fahrgemeinschaften organisiert.

Schleswig-Holstein atomwaffenfrei

Vor 2017 hat die Ausbildung der Tornado-Piloten auch an atomarer Bewaffnung in Holoman in den USA stattgefunden, jetzt findet die gesamte Flug- und Waffenaus­bildung der Tornado-Piloten in Jagel statt. Das Ende des Abrüstungsvertrages über atomare Mittelstreckenraketen kann zur Stationierung weiterer Atomraketen führen. Wir fordern, daß in Schleswig-Holstein keine Atomwaffen gelagert, damit geübt oder transportiert werden. Das Atomwaffenverbot muß das Training mit Atombombenattrappen mit einschließen.

Der Fliegerhorst Jagel ist für die Organisation der Kampfdrohne G-Heron-TP zuständig

Schon jetzt findet die Ausbildung von Bundeswehrsoldat*innen für die Kampf-drohne G-Heron-TP statt. Diese Variante der israelischen Kampfdrohne Heron-TP wird speziell für die Bundeswehr gebaut.  Ein Drohnenteam besteht aus dem Droh-nenpiloten und einem Special Payload Operator, das ist der Nutzlastbediener. Er ist für den Einsatz der Sensorik und der Bewaffnung zuständig. Beide agieren von einer Bodenstation aus, die sich bis zu 400 km vom Einsatzort der Drohne entfernt befindet. Der Drohnenpilot  kann den zuvor einprogrammierten Kurs der Drohne korrigieren, sie auch am Computer manuell steuern. Die Kampfdrohne kann auch über eine Satellitenverbindung aus beliebiger Entfernung bedient werden.

Die G-Heron-TP ist bewaffnet

Die Voraussetzungen für die Aufnahme und Steuerung von Waffen ist bei der Kampfdrohne G-Heron-TP bereits vorhanden und wird wie jedes neue bundesdeutsche Waffensystem auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit getestet. Vertraglich sind bereits konkrete Schritte für die Bewaffnung festgeschrieben, die Anpassung und der Einbau  der Munition für die G-Heron-TP.

Die G-Heron-TP kann eine Nutzlast von 2,7 Tonnen mit sich führen, darunter Raketen und Lenkbomben. Sie soll identifizierten Bodenziele mit der mitgeführte Munition bekämpfen. Die Drohne soll mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ behängt werden. „Angetriebene“ sind Cruise missiles und Raketen, „nicht angetriebene“ sind Bomben, die lenkbar sind oder nur der Schwerkraft folgen.

Der Einsatz der Bundeswehr gegen Syrien und Irak ist verlängert worden

Die ECR-Tornados die Flugzeuge der Elektronischen Kampfführung aus Jagel sind dort im Einsatz. ECR, Electronic Combat Recce, steht für Elektronische Kampfführung und Aufklärung. Die Daten aus den deutschen Kampfflugzeugen werden den über 60 Staaten der Anti-IS-Koalition zur Verfügung gestellt. Für wie viele Bombardements in Syrien und im Irak die von den Tornados gesammelten Daten genutzt wurden und wie viele Kämpfer und Zivilisten dabei ums Leben kamen, ist nicht veröffentlicht.

Schon gewusst,

dass eine einzige Stunde Tornadoflug 43.000 Euro kostet?

dass ein vierstündiger Tornadoflug 20 000 Liter Kerosin verbraucht?

dass dabei die CO2-Menge ausgestoßen wird wie von einem Kfz-Pendler in seinem  ganzen Berufsleben?

dass Flugzeuge auch Kerosin unverbrannt in die Atmosphäre ablassen, um vor der Landung Gewicht zu verringern?