Demokratie endet am Werkstor

Vom 1. März bis 31. Mai finden turnusmäßig alle vier Jahre Betriebsratswahlen statt. Regelmäßig aber werden sie auch behindert, obwohl das Betriebsverfassungsgesetz(BetrVG) dafür die gesetzliche Grundlage bildet. Gegen kein anderes Gesetz in unserem Lande wird tagtäglich so oft verstoßen, wie es von der Unternehmerschaft geschieht.

Hinter dem Werkstor eines Kriegswaffenproduzenten ist keine Demokratie zu erwarten, (Foto von der Mahnwache vor der Flensburger Fahrzeugbaugesellschaft gegen die Abholzung des Klueser Waldes)

„Unionbusting“ heißt dieses gegen das BetrVG erprobte Geschäftsmodell. Dafür beauftragen Unternehmen darauf spezialisierte Anwaltskanzleien. Dies nur zum Zweck Betriebsratsarbeit zu stören oder schamlos zu verhindern. Für sie, auf Kosten der Arbeitnehmer, ein einträgliches Geschäft. Und das, obwohl es schätzungsweise in nur neun Prozent aller Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Vom vertrauensvollen Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wie es so schön im BetrVG § 2, Abs.1 heißt, kann also nicht die Rede sein. Derartige Aktivitäten erleben wir hier in zahlreichen Branchen wie zum Beispiel dem Einzelhandel, dem Dienstleistungsgewerbe oder im Gesundheitswesen. Nach Gutsherrenart werden die wenigen Mitbestimmungsrechte in ausschließlich sozialen Angelegenheiten (BetrVG § 87, § 111/112 oder § 96-98) mißachtet oder nicht zur Anwendung kommen. Dabei stellt sich überhaupt die Frage inwieweit das BetrVG noch den Anforderungen einer sich zunehmend verändernden Arbeitswelt gerecht wird. Von den im Bundestag vertretenden Parteien und ihrer Politik ist außer Schönheitskorrekturen nichts zu erwarten, hängen sie doch selbst am Gängelband der Wirtschaft und werden von ihr bestimmt. Wir selbst erfahren es tagtäglich am Arbeitsplatz. Helfen wir also gemeinsam konsequente Interessenvertreter zu wählen und zu unterstützen.