Weg mit § 218 und § 219

Feministische Seglerinnen an der Hafenspitze Flensburg

Demonstration und Kundgebung am Dienstag, 28.9.2012 von 16 bis 20 Uhr an der Hafenspitze

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch immer noch grundsätzlich verboten. Nur unter bestimmten Bedingungen, wenn die Frau sich einer Beratung unterzogen hat und der Abbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate stattfindet und bei bestimmten Indikationen ist dar Abbruch straffrei. Der Skandal, das Frauen, die ohnehin schon in einer schwierigen Situation der ungewollten Schwangerschaft sind, darüber hinaus noch mit Strafandrohung belastet werden, dauert schon über 100 Jahre an.

Es war der Arzt und Kommunist Friedrich Wolf, der schon vor 100 Jahren gegen das Verbot des Schwangerschaftsabbruches öffentlich auftrat und dessen Theaterstück „Cyankali“ zu diesem Thema immer noch aktuell ist. In der Deutschen Demokratischen Republik war der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten grundsätzlich straffrei. Mit der Wiedervereinigung ist der menschenrechtswidrige § 218 StGB auf die „neuen Bundesländer“ ausgeweitet worden, für die Frauen ein schlimmer Rückschritt. Über die Beratungspflicht wird eine Bevormundung der Frauen institutionalisiert.

Ein weiterer Skandal ist das sogenannte Werbeverbot nach § 219 StGB. Es gibt doch keine Werbung für den Schwangerschaftsabbruch etwa wie Werbung für eine Urlaubsreise gemacht wird. Eine Frau, die ihre Schwangerschaft abbrechen will, macht es doch nicht aus Spaß. Es geht darum, den Frauen die Informationen vorzuenthalten, wer solche Eingriffe wie und wo vornimmt.

In Flensburg sollen nun keine Schwangerschaftsabbrüche im Krankenhaus mehr durchgeführt werden, weil das Krankenhaus in den Händen der Kirchen ist. Die Kleriker der patriarchalen christliche Religion maßen sich an, über Schwangerschaften zu entscheiden. Damit sind die Kirchen und auch die Stadt Flensburg wortbrüchig. Denn bei der Übernahme der ehemals städtischen Frauen- und Kinderklinik durch die Kirche hatte diese zugesagt, dass sie die Versorgung der Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, sicherstellt. Das haben die Kleriker nun „vergessen“, sie fühlen sich daran nicht gebunden. Damit ist klar, sie haben medizinisch und menschlich versagt.

Die stationäre Krankenversorgung und Flensburg muss diesen Versagern aus den Händen genommen werden. Das Flensburger Krankenhaus gehört wieder in öffentliche Hand.

Wir sind solidarisch mit den Flensburger Feministinnen, die am Dienstag, 28.9.2021 in der Zeit von 16 bis 20.00 Uhr gegen die § 218/219 an der Hafenspitze demonstrieren werden.