Hiroshima mahnt: UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen

Jos Deenen: Threnody to the victims of Hiroshima, DWV 1625, 36 x 51, 2017

Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen: seit im letzten Jahr am 22. Januar nach der Unterzeichnung des 50. Staates der UN-Atomwaffenverbotsvertag in Kraft getreten ist, sind weitere Staaten hinzugekommen. Es sind jetzt 66 Staaten, aber Deutschland ist immer noch nicht dabei.

Statt dessen hat hat das Verteidigungsministerium am 14.03.2022 bekanntgegeben 35 F-35-Kampfjets als Nachfolgesystem für den veralteten Tornado zu beschaffen. Die F-35 aus US-amerikanischer Produktion gilt als eines der modernsten Kampfflugzeuge auf dem Markt und ist technisch in der Lage auch als Trägersystem für Atomwaffen zu dienen. Besonders fies: Im Gegensatz zum atomwaffenfähigen F18-Kriegsflugzeug, das vorher als Tornado-Ersatz im Gespräch war, ist das F35-Kriegsflugzeug ein sogenannter Tarnkappenbomber, der in Falle eines Angriffs schwer zu orten ist. Damit ist er gut geegnet, einen atomaren Erstschlag durchzuführen.

Der Bundestag hat aber noch nicht final über diesen Vorschlag entschieden. Im Koalitionsvertrag von SPD-Grüne-FDP heißt es: „Wir werden zu Beginn der 20. Legislaturperiode ein Nachfolgesystem für das Kampfflugzeug Tornado beschaffen. Den Beschaffungs- und Zertifizierungsprozess mit Blick auf die nukleare Teilhabe Deutschlands werden wir sachlich und gewissenhaft begleiten.”

Flensburg hat den ICAN-Städteappell als eine der 25 ersten Städte in Deutschland unterschrieben und damit deutlich gemacht, wir wollen ein Atomwaffenverbot. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Antrag zur Unterstützung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages an den Europaausschuß verwiesen, da hängt er nun. Mit einer Postkartenaktion werden die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich für die Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages einzsetzen. Bei einer Mahnwache am Freitag wurden Postkarten unterschrieben, die jetzt an die Fraktionen geschickt werden.

5.8.2022 Mahnwache für den UN-Atomwaffenverbotsvertrag

Wer den UN-Atomwaffenverbotsvertag lesen will, findet ihn hier: https://www.bundeswehrabschaffen.de/bundeswehr-abschaffen/broschueren-und-artikel/broschueren

Wir unterstützen die Unterschriftensammlung: Wer Postkarten unterschreiben und Unterschriften sammeln will, kann welche bekommen, schickt uns eine Mail: dkpflensburg@gmail.com

100 000 000 000 Euro für Wohnungsbauprogramm

Bundeskanzler Scholz (SPD) hat beschlossen, 100 000 000 000 Euro für Kriegswaffen der Bundeswehr bereitzustellen. Diese 100 Milliarden Euro kommen aus einem „Sondervermögen“ des Bundeshaushaltes, sind also zusätzlich zu den ohnehin schon viel zu hohen Rüstungsausgaben des Bundeshaushaltes bereitgestellt. Dafür sollen unter anderem F35-Kriegsflugzeuge gekauft werden, die sogenannten Tarnkappenbomber, die auch Atombomben transportieren und abwerfen können. Die F35-Kriegsflugzeuge werden von den USA gekauft, auf daß sie zu den US-amerikanischen Atombomben passen, die in Deutschland gelagert sind und über die  die Bundeswehr im Rahmen der „nuklearen Teilhabe“ verfügen soll. Damit kann man wirklich viele Häuser zerstören und die Menschen leben dann auch nicht mehr.

SPD-Wahlplakate liegen am Straßenrand am Boden – Symbolbild für den Zustand der Partei

Die 100 Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen“ könnten natürlich auch dafür verwendet werden, Häuser zu bauen. Das Geld würde ausreichen, Wohnraum für etwa zwei Millionen Menschen neu zu schaffen. Dieser Wohnraum könnte dann den Bewohnern nicht nur „bezahlbar“, sondern sogar mietfrei überlassen werden, man könnte sie sogar an die Bewohner als Eigentumswohnungen verschenken. Denn wenn das Geld für Kriegswaffen verschwendet wird, fließt ja auch kein Mehrwert zurück in den Bundeshaushalt.

Kriegswaffen oder Wohnungen: das ist eine politische Entscheidung.

Der SPD-Kanzler Scholz hat sich für den Krieg entschieden und damit gegen ein 100 Milliarden Euro Wohnungsbauprogramm. Denn die 100 Milliarden können  nicht zweimal ausgegeben werden. Dumm nur, daß die SPD in Schleswig-Holstein das nicht begriffen hat und im Landtagswahlkampf nunmehr wahrheitswidrig mit einer „Offensive für bezahlbares Wohnen“ für sich wirbt. Damit hat sich die SPD als Lügner*innenpartei dargestellt und liegt am Boden. Ehrlich wäre gewesen, mit einer „Offensiven Bundeswehr“ zu werben und sich dann nur von denen wählen zu lassen, die es gut finden, wie Deutschland in den Ukraine-Krieg hineingezogen werden soll.

Die Wahlphilosophie der Parlamentskandidaten besteht einfach darin, dass sie ihrer linken Hand erlauben, nicht zu wissen, was ihre rechte tut, und so waschen sie beide Hände in Unschuld.“ Karl Marx

Nicht vergessen: 8 Mai Landtag nazifrei! Aber auch keine Lügner*innenparteien wählen.

Atomwaffenverbotsvertrag unterschreiben

Atomwaffenausbildung für Piloten in Jagel

In Jagel werden alle Pilot*innen und Waffensystemoffizier*innen für die Tornados ausgebildet – auch die für einen Atomwaffenabwurf durch die Bundeswehr zuständigen Pilot*innen der IDS-Tornados durchlaufen die Ausbildung in Jagel.

Mahnwache in Jagel mit Forderung UN-Atomwaffenverbot unterzeichnen

Die Bundesrepublik Deutschland muss den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen – Keine neuen Atombomber für die Bundeswehr

Am 22. Januar 2021 trat der UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft – außer in der Bundesrepublik Deutschland. Die vorherige Bundesregierung hat sich geweigert den UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Auch die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist dazu nicht bereit. Ein kleiner Fortschritt ist, dass sie mit Beobachterstatus an der Vertragsstaatenkonferenz der Unterzeichnerländer teilnehmen will.

Die neue Bundesregierung hält am Konzept der Nuklearen Teilhabe fest. Das heißt: Atombomber der Bundeswehr sollen US-amerikanische Atombomben im Kriegsfalle abwerfen. SPD, Grüne und FDP sind also weiterhin bereit, einen Atomkrieg von Bundeswehrsoldat*innen ausführen zu lassen. Deswegen sollen neue Atombomber für die Bundeswehr gekauft werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es, dass bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode „ein Nachfolgesystem“ für die altersschwachen Tornados IDS beschafft werden soll, „das auch dem Zertifizierungsprozess mit Blick auf die nukleare Teilhabe“ unterworfen werden soll. Jetzt ist der Kauf von Kampfjets des Typs F-18 Super Hornet aus den USA vorgesehen, weil sie von den USA rechtzeitig zertifiziert werden, um bis 2030 den derzeitigen Atomwaffenträger Tornado IDS abzulösen. Würden die Tornados IDS ersatzlos ausgemustert, hätte die Luftwaffe keinen Träger mehr für Atombomben und die technische nukleare Teilhabe wäre damit ausgesetzt.

Zurzeit lagern etwa 20 US-Atombomben für die „nukleare Teilhabe“ auf dem Bundeswehrfliegerhorst Büchel in Rheinland Pfalz. Weil auch SPD, Grüne und FDP eine Beteiligung an einem Atomkrieg der NATO planen und vorbereiten wollen, ist die neue Bundesregierung nicht bereit, auf Atombomber für die Bundeswehr zu verzichten und sich dafür einzusetzen, dass die US-amerikanischen Atombomben in absehbarer Zeitabgezogen werden.

Durch die Stationierung der US-amerikanischen Atombomben hat die Bundesregierung indirekten Zugriff auf Nuklearwaffen.

Mit einer Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrages müsste die „nukleare Teilhabe“ der Bundeswehr beendet werden. Da die Bundeswehr weiterhin am NATO Konzept des Ersteinsatzes von Atomwaffen festhalten will und atomare Abschreckung für ein Sicherheitskonzept hält, ist sie bisher nicht bereit den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen.

Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag bekräftigt, ergänzt und präzisiert den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT).

Er ist ein geeignetes Mittel, um den Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit, die Forschung an Atomwaffen, ihre Entwicklung, Herstellung, endgültig zu beenden. Er schließt die Lücke des NPT, die es fünf Atomwaffenstaaten bisher erlaubt, ihr Monopol auf Atomwaffen zu erhalten und auszubauen. https://www.bundeswehrabschaffen.de/unser-material/broschueren/der-un-atomwaffenverbotsvertrag-im-wortlaut

Von den 191 Staaten, die den Nichtverbreitungsvertrag NPT bereits unterzeichnet haben, haben 130 den Atomwaffenverbotsvertrag und 86 unterzeichnet, weil der Nichtverbreitungsvertrag nach über 50 Jahren nicht zu einer Abschaffung der Atomwaffen geführt hat. Die BRD hat den Nichtverbreitungsvertrag (NPT) unterzeichnet, nicht aber den Atomwaffenverbotsvertrag von 2021.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) hat nukleare Aufrüstung bisher nicht begrenzt und nicht verhindert.

1970 trat der Vertrag in Kraft und auch die Bundesrepublik Deutschland ist ihm beigetreten. Sie hat sich damit verpflichtet, sich für nukleare Abrüstung einzusetzen. Stattdessen ist sie vertragsbrüchig über die nukleare Teilhabe an den US-amerikanischen Atomwaffen und deren Verbreitung und Modernisierung beteiligt. Die Tabelle führt die Anzahl der Atomwaffen auf:

Staateinsetzbare SprengköpfeReserveMaximum
Insgesamt3.720968013.400
China
320320
Frankreich 28010290
Großbritannien12095215
Indien 
150150
Israel 
9090
Nordkorea 
~ 30-40~ 30-40
Pakistan 
160160
Russland 1.5704.8056.375
USA1.7504.0505800

https://www.icanw.de/fakten/weltweite-atomwaffen/, Quelle: SIPRI Yearbook 2020

Die Friedensforscher von SIPRI haben festgestellt, dass 2021 die Anzahl der Atomwaffen im Alarmzustand von 3720 auf 3825 gestiegen ist, jeweils + 50 in USA und Russland. https://taz.de/Konferenz-zur-atomaren-Abruestung/!5823532/

Die Atommächte halten geheim, an welchen Orten sie wie viele Sprengköpfe haben. Auch die Folgen der Stationierungen modernisierter und neuer Atomsprengköpfe bleiben unklar. Während die Nicht-Atomstaaten immer noch auf nukleare Abrüstung warten, investieren alle Atommächte langfristig in ihre nuklearen Arsenale und die Kluft zwischen den Atommächten und den Nicht-Atommächten wird immer größer.

Damit verkehren die Staaten ihre Verpflichtungen nach dem Artikel VI des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) ins Gegenteil und bedrohen diejenigen, die auf Atomwaffen und nukleare Teilhabe verzichten. Dieser Artikel lautet: Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“

Abschreckung“ mit atomarer Kriegsführungsfähigkeit führt zu atomarer Aufrüstung

Die fünf Atommächte USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien haben zur 10. Überprüfungskonferenz der NPT-Vertragsparteien eine gemeinsame Erklärung gegen die weitere Verbreitung von Atomwaffen veröffentlicht. Es sei die wichtigste Verantwortung der Atomwaffen besitzenden Staaten, einen Krieg untereinander zu vermeiden. Atomwaffen dürften nur mit dem Ziel der Verteidigung, der Abschreckung und der Vermeidung von Kriegen dienen. Die USA und seit 2009 auch Russland behalten sich weiterhin das Recht auf einen atomaren Erstschlag vor. Die fünf Atommächte entwickeln ihre Atomwaffen weiter. Sie sind zielgenauer, schneller, schwerer zu orten und haben eine größere Zerstörungskraft. Angestrebt werden kleine Atomsprengköpfe, die schnell verfügbar und einsetzbar sein sollen und nur die Zerstörungskraft der Hiroschimabombe haben. Es besteht immer noch die Zielsetzung, Atomkrieg führbar und gewinnbar zu machen. Der kleinere Sprengkopf mit regional begrenztem Einsatz gaukelt den Nuklearkriegsanhängern vor, dass atomare Abschreckung nur glaubwürdig ist, wenn sie einen Atomkrieg so eingrenzen kann, dass sie selbst davon nicht betroffen sind. Aber auch ein begrenzter Atomkrieg bedroht die Existenz der gesamten Menschheit.

Der Nichtverbreitungsvertrag NPT benennt zwar in Artikel VI allgemeine und vollständige Abrüstung als Ziel, legitimiert den Atomwaffenbesitz der fünf Atommächte.

Der Atomwaffenverbotsvertrag beinhaltet auch für diese fünf, dass der Besitz, der Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit, die Forschung an Atomwaffen, ihre Entwicklung und Herstellung verboten ist.

Schleswig-Holstein fehlt

Seit über einem Jahr liegt dem Schleswig-Holsteinischen Landtag der Antrag vor, „sich auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN -Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen“. Der Landtag hatte diesen Antrag an den Europaausschuß überwiesen und dort liegt er immer noch. Die DFG-VK hat nun ein weiteres Mal die Mitglieder des Europaauschusses angeschrieben, dass der schleswig-holsteinische Landtag dem Antrag der Landtagsfraktion der SPD zustimmt, dass sich das Land Schleswig-Holstein dafür einsetzt, dass die Bundesregierung den UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterschreibt und ratifiziert.

Bereits vier Bundesländer, Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben einen solchen Beschluß gefasst, auch 137 Städte und fünf Landkreise. Die Städte Kiel und Flensburg waren unter den ersten 25 Städten, die sich für Atomwaffenfreiheit aussprachen. 93 % der Bundesbürger haben bei einer Umfrage mitgeteilt, dass sie für ein Atomwaffenverbot sind. Die Zustimmung zum Atomwaffenverbot lag damit noch höher als in Australien (84%), den Niederlanden (85%), Norwegen (77%) und Schweden (81%).

Der Antrag für die Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages darf nicht verschleppt werden, während dessen weiter Atomwaffen modernisiert und Piloten für deren Transport und Abwurf ausgebildet werden.

Wir sollen doch nicht die letzten sein!

Es gibt bereits 86 Unterzeichnerstaaten des UN-Atomwaffenverbots-vertrages und diese 59 Staaten haben den Vertrag ratifiziert:

Guyana (20.09.17), Heiliger Stuhl (20.09.17), Thailand (20.09.17), Mexiko (16.01.18), Kuba (30.01.18), Palästina (22.03.18), Venezuela (27.03.18), Palau (03.05.18), Österreich (08.05.18), Vietnam (17.05.18), Costa Rica (05.07.18), Nicaragua (19.07.18), Uruguay (25.07.18), Neuseeland (31.07.18), Cookinseln (04.09.18), Gambia (26.09.18), San Marino (26.09.18), Vanuatu (26.09.18), St. Lucia (23.01.19), El Salvador (30.01.2019), Südafrika (22.02.19), Panama (11.04.19), St. Vincent und die Grenadinen (31.07.19), Bolivien (06.08.19),, Kasachstan (29.08.19), Ecuador (25.09.19), Bangladesch (26.09.19), Kiribati (26.09.19), Laos (26.09.19), Malediven (26.09.19), Samoa (26.09.18), Trinidad und Tobago (26.09.19), Dominika (18.10.19), Antigua und Barbuda (25.11.19), Paraguay (23.01.2020), Namibia (02.04.20), Belize (19.05.20), Lesotho (08.06.20), Fidschi (07.07.2020), Botswana (15.07.2020), Irland (06.08.2020), Nigeria (06.08.2020), Niue (06.08.2020), St. Kitts und Nevis (09.08.2020), Malta (21.09.20), Malaysia (30.09.20), ), Tuvalu (13.10.20), Jamaica (23.10.20), Nauru (23.10.20), Honduras (24.10.20), Benin (11.12.20), Kambodscha (22.01.2021), Philippinen (18.2.2021), Komoren (19.2.2021), Seychellen (09.07.21) Chile (23.09.21) Mongolei (11.12.21), Guinea-Bissau (15.12.2021) Peru (27.12.2021)

UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren! – Mahnwache am 6.8.2021 auf dem Südermarkt

Zum 76. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima gibt es von 12.00 bis 17.00 Uhr eine Mahnwache auf dem Flensburger Südermarkt, zu der wir herzlich einladen. Es werden Flugbläter verteilt und Unterschriften gesammelt für die Unterzeichnung des Atomwaffenverboitsverteages der Vereinten Nationen, der am 22. Januar d. J. in Kraft getreten ist und den Deutschland noch immer nicht unterschrieben und ratifiziert hat. Postkarten an die Abgeordneten des SH-Landtages liegen bereit, um diese massenhaft dazu aufzufordern, sich für sdie Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages einzusetzen.

Am 22. Januar 2021 ist der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Damit sind neben den chemischen und biologischen Kampfstoffen auch Atomwaffen verboten.

Der Atomwaffenverbotsvertrag verbietet Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung, Einsatz von und Drohung mit Atomwaffen. Alle Staaten sollen sich einer entsprechenden Überprüfung unterziehen. Der Vertrag wurde von einer großen Mehrheit der UNO-Mitgliedstaaten unterstützt – nicht aber von den bisherigen Atommächten und auch nicht von NATO-Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland.

Teilhabe an Atomwaffen widerspricht dem Atomwaffenverbotsvertrag

Deutschland hat nie eigene Atomwaffen besessen. Deswegen ist es eigentlich nicht nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung sich weiterhin weigert, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und auch umzusetzen.

Die Bundesregierung weigert sich den Vertrag zu unterzeichnen, weil sie weiterhin an den US-amerikanischen Atomwaffen teilhaben will und darüber an der Strategie der atomaren Abschreckung festhält. Weil die Bundesregierung an der atomaren Abschreckung festhält, unterhält sie Kampfflugzeuge als Atomwaffenträger, (z.Z. IDS-Tornado, die Anschaffung von F18 ist beschlossen)  unterstützt sie die Modernisierung und Weiterentwicklung der US-amerikanischen Atomwaffen und gibt dafür Steuergelder aus. Wenn sie den Vertrag unterzeichnet und umsetzt, müssten US-amerikanischen Atomwaffen, die in Deutschland eingelagert sind, abgezogen werden.

Gegenüber den bis jetzt in Büchel gelagerten Atombomben ist die Sprengkraft der neuen B61-12-Bomben zwar geringer und auch variierbar. Dadurch wird ein Atomkrieg aber wahrscheinlicher. Atombomben, die variierbar und regional begrenzt eingesetzt werden können, setzen die Hemmschwelle herab sie einzusetzen.

Geringe Vorwarnzeiten erhöhen das Risiko eines Atomkrieges

Die Strategie der atomaren Abschreckung mit neuen Atomwaffen in der vernetzten Kriegsführung mit verringerten Vorwarnzeiten und verkürzter Einsatzentscheidung erhöht das Riskio für einen Atomkrieg. Es kann zu einem Einsatz mit Atomwaffen aus Versehen kommen. Bereits im Kalten Krieg gab es Situationen, in denen ein Atomkrieg aufgrund eines Informationsfehlers beinahe ausgelöst worden wäre. Zum Beispiel wurde am 2. Juni 1980 durch einen Fehler im US-Informationssystem beinahe ein Atomkrieg ausgelöst. Der Fehler konnte rechtzeitig erkannt werden. Am 26. September 1983 zeigte das Informationssystem der Sowjetunion den Abschuss von fünf US-amerikanischen Atombomben an. Der Diensthabende im Luftüberwachungszentrum Stanislaw Petrow meldete rechtzeig das Ereignis als Fehlalarm. Bei geringerer Vorwarnzeit und geringerer Entscheiungszeit wäre das so nicht mehr möglich.

Durch atomare Teilhabe wird Deutschland Ziel eines atomaren Gegenschlags

Im Falle eines begrenzten Atomkrieges wäre Deutschland militärisches Ziel. Nach der militärischen Logik sind die Teilhabe an den US-amerikanischen Atomwaffen und die dazu gehörenden militärischen Schaltzentralen Ziel eines Gegenschlages. Trotz dieser Gefahr halten Politiker*innen und Militärangehörige an der Strategie der atomaren Teilhabe und atomaren Abscheckung fest.

Anstatt sich für den Atomwaffenverbotsvertrag einzusetzen, versuchen sie über die  Militarisierung der EU-Außenpolitik auch die Teilhabe an den französischen Atomwaffen zu bekommen.

Die Option auf eingene Atomwaffen hat die Bundesrepublik nie aufgegben.

Für den Bau von Atomwaffen ist angereichertes Uran notwendig. Die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Fertigungsanlage für atomare Brennelemente in Lingen sind im Beschluss zum Aussieg aus der Kernenergie nicht miteinbezogen. Der deutsch-britisch-niederländische Urenco-Konzern, an dem auch RWE und Eon beteiligt sind, reichert Uran in Zentrifugen an und stellt Brennstoffe für Atomkraftwerke her. Er kann auch hochangereichertes Uran für Atomwaffen erzeugen. Im Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird in signifikanten Mengen hochangereichertes, waffenfähiges Material hergestellt. Auch die Schliessung des Forschungsreaktors ist nicht Bestandteil des Atomausstiegs.

Jos Deenen: Threnody to the victims of Hiroshima, DWV 1625, 36 x 51, 2017

Der Atomwaffenverbotsvertrag unterstützt den Atomwaffensperrvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag (auch Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag, NVV) von 1970 stellt grundsätzlich fest, dass Atomwaffen die Menschheit insgesamt gefährden.  Im Atomwaffensperrvertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Atomstaaten, Atomwaffen nicht an andere Staaten weiterzugeben und Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung zu führen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Nicht-Atomstaaten, auf Nuklearwaffen zu verzichten.

Mit der atomaren Teilhabe verstossen die USA und Deutschland gegen den Atomwaffensperrvertrag, indem die USA Deutschland über die atomare Teilhabe über Atomwaffen verfügen läßt.

Der Atomwaffensperrverrag enthält auch die Vereinbarung, Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke unter Wahrung der Gleichbehandlung weltweit zu fördern Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) kontrolliert, ob die Nicht-Atomwaffenstaaten das vereinbarte Verbot der Atomrüstung einhalten.

Wer die Fähigkeit und die Technik zur Erzeugung von Kernengerie hat, verfügt auch über die technischen und materiellen Voraussetzungen zum Bau von Atomwaffen. Auch aus diesem Grund werden immer noch Atomkkraftwerke zur Energieerzeugung eingesetzt, auch nach den  Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima und gegen jede Vernunft und mit wirtschaftlichem Schaden. Denn Atomkraft ist die teuerste Energieerzeugung.

Solange es Atomwaffen gibt, werden weitere Staaten Kernenergie erzeugen und ausbauen wollen, um sich die Option atomar aufzurüsten, offenzuhalten.

Atomkraft ist nicht klimafreundlich

Dazu stellt die Atomlobby die Gewinnung von Kernengerie als nachhaltig umweltfreundlich dar. Sie bietet an, Atomstrom zur Wasserstofferzeugung zu nutzen. Wasserstoff verbrennt zu Wasser und erzeugt kein CO2. Der sogenannte „gelbe“ Wasserstoff soll den Atomkraftwerksbetreibern Laufzeitverlängerungen und den Bau neuer Atomkraftwerke ermöglichen. Dadurch würden die Gefahren der Kernenergiegewinnung weiter bestehen.

Wasserstoff kann „grün“ durch Windkraft und Solarstrom erzeugt werden, immer dann, wenn diese Anlagen mehr Strom produzieren als aktuell verbraucht wird.

Atomwaffen abschaffen und Atomkraftwerke abbauen ist Klimaschutz. Der einzige Schutz vor weiterer nuklearer Verseuchung der Erde besteht in der Vernichtung aller Atomwaffen und dem Stilllegen der Atomkraftwerke

Wir fordern von der Bundesregierung:

Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags und damit Verzicht auf die atomare Teilhabe an Atomwaffen

Keine atomwaffenfähigen Trägerflugzeuge für die Bundeswehr

Keine atomare Abschreckung gemäß der atomaren Erstschlagdoktrin der NATO

Schließung der Gronauer Urananreicherungsanlage, der Brennelementefabrik in Lingen und des Forschungsreaktors FRM II in Garching

Schließung aller Atomkraftwerke in Deutschland

Verbot des Handels mit Kernbrennstoffen und kerntechnischen Anlagen

Verbot der Erzeugung und des Imports von „gelbem“ Wasserstoff“ Förderung von „grünem“ Wasserstoff aus regenerativen Energien.

Wir sollen doch nicht die letzten sein!

Es gibt bereits 86 Unterzeichnerastaaten des UN-Atomwaffenverbotsvertrages und diese 55 Staaten haben den Vertrag ratifiziert:

Guyana (20.09.17), Heiliger Stuhl (20.09.17), Thailand (20.09.17), Mexiko (16.01.18), Kuba (30.01.18), Palästina (22.03.18), Venezuela (27.03.18), Palau (03.05.18), Österreich (08.05.18), Vietnam (17.05.18), Costa Rica (05.07.18), Nicaragua (19.07.18), Uruguay (25.07.18), Neuseeland (31.07.18), Cookinseln (04.09.18), Gambia (26.09.18), San Marino (26.09.18), Vanuatu (26.09.18), St. Lucia (23.01.19), El Salvador (30.01.2019), Südafrika (22.02.19), Panama (11.04.19), St. Vincent und die Grenadinen (31.07.19), Bolivien (06.08.19),, Kasachstan (29.08.19), Ecuador (25.09.19), Bangladesch (26.09.19), Kiribati (26.09.19), Laos (26.09.19), Malediven (26.09.19), Samoa (26.09.18), Trinidad und Tobago (26.09.19), Dominika (18.10.19), Antigua und Barbuda (25.11.19), Paraguay (23.01.2020), Namibia (02.04.20), Belize (19.05.20), Lesotho (08.06.20), Fidschi (07.07.2020), Botswana (15.07.2020), Irland (06.08.2020), Nigeria (06.08.2020), Niue (06.08.2020), St. Kitts und Nevis (09.08.2020), Malta (21.09.20), Malaysia (30.09.20), ), Tuvalu (13.10.20), Jamaica (23.10.20), Nauru (23.10.20), Honduras (24.10.20), Benin (11.12.20), Kambodscha (22.01.2021), Philippinen (18.2.2021), Komoren (19.2.2021),  Seychellen (09.07.21)

und die nächste Mahnwache am Drohnen-und Tornadostandort Jagel:

Sonnabend, 18. September 2021, „Zwei vor Zwölf“ 11.58 Uhr

Hauptzufahrt zum Fliegerhorst

75 Jahre Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki mahnen: Keine neuen Atombomber für die Bundeswehr! Zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag jetzt beitreten!

Mahnwache am 6. August 2020 14.00 bis 20.00 Uhr auf dem Holm

Vor 75 Jahren am 6. und 9. August 1945 wurden Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki abgeworfen. etwa 100.000 Menschen verdampften und verbrannten sofort, bis zum Ende des Jahres 1945 starben weitere 130.000 Menschen. Über die Jahre starben weitere an den Folgen. Die Opfer mahnen uns, wegen der katastrophalen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes für eine Welt ohne Atomwaffen einzutreten.

Die Aufrüstung mit Atomwaffen ist aktuell

In die Aufrüstung von Atomwaffen sollen Milliarden Steuergelder investiert werden. 2019 gaben die Atommächte 73 Milliarden US-Dollar für atomare Aufrüstung aus.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Atombomben sollen durch zielgenaue, flexibel einsetzbare neue Atombomben vom Typ B61-12 ersetzt werden Zusätzlich sollen auch neue F18-Atombombenträgerflugzeuge für die Bundeswehr angeschafft werden, um die atomare Teilhabe der Bundesrepublik auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Die Atombomber sollen über 8 Milliarden Euro kosten.

Jeder einzelne Deutsche zahlt damit über 100 Euro für den Atomkrieg.

Die Aufkündigung des INF-Vertrages, führt zur nuklearen Aufrüstung mit weiteren in Europa stationierten Atomwaffen.

Solange es Atomwaffen gibt, besteht die Gefahr, dass auch jeder konventionell begonnene Krieg zu einem Atomkrieg eskaliert. Die Aufrüstung der Bundeswehr mit Cyberkrieg, Drohnen und Elektronischer Kampfführung erhöht die Gefahr eines Atomkrieges als Folge eines Computerfehlers.

Außerparlamentarischen Widerstand ist nötig

Der nuklearen Aufrüstung und der drohenden Neustationierung von Atomwaffen in Europa muss Widerstand entgegengesetzt werden, denn es geht um unser aller Überleben. Werdet aktiv und beteiligt Euch an Aktionen gegen die atomare Aufrüstung. damit Widerstand sichtbarer wird.

Die Städte Flensburg und Kiel waren unter den ersten 25 Städten, die den ICAN-Städteappell für den UN-Atowaffenverbotsvertrag unterzeichneten, aber der schleswig-holsteinische Landtag tut bisher nichts dazu.

Wir fordern die Politkerinnen und Politiker im schleswig-holsteinischen Landtag auf, sich dafür einzusetzen, dass das Bundesland Schleswig-Holstein beschließt, den UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unterstützen und die Bundesregierung auffordert, ihm beizutreten.

Bisher haben dies bereits die Bundesländer Bremen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz beschlossen, sich über die Ländervertretung dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland den UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet.

Wir fordern die Mitglieder des Landtages auch dazu auf, die Genehmigungen für die eventuellen Überflüge oder die Stationierung von-Atombombenträgern oder neuer atomarer Mittelstreckenraketen in Schleswig-Holstein zu verweigern.

Das Land Schleswig-Holstein soll
eine atomwaffenfreie Zone sein.

Wir fordern die Bundesregierung auf , den Bundestagsbeschluss zum Atomwaffenabzug aus der Bundesrepublik Deutschland vom 26.3.2010 nach mehr als zehn Jahren endlich umzusetzen, sich für einen Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen und keine neuen Atombomber für die Bundeswehr anzuschaffen

Mit dieser Mahnwache beteiligen wir uns an den weltweiten Protesten gegen atomare Aufrüstung. Hier die Grußbotschaft der letzten Überlebenden der Atombomben von Hiroshima und Nagasaki:

Liebe deutsche Freundinnen und Freunde,

lasst uns zusammen eine große zivilgesellschaftliche Bewegung aufbauen, die stark genug ist, Deutschland und Japan dazu zu bewegen, ihre Unterstützung für die Doktrin der „nuklearen Abschreckung“ aufzugeben und den Atomwaffenverbotsvertrag sowohl zu unterzeichnen als auch zu ratifizieren. Wir wollen mit den Menschen überall auf dem Erdball eine Welt erreichen, die frei von Atomwaffen und frei von Krieg ist.

Wir wollen den blauen Planeten für unsere Kinder und Enkelkinder retten.

Tokyo Juli 2020

Terum Tanaka, Nagasaki, Hibakusha, Co-Vorsitzender Nihon Hidankyo

Nihon Hidankyō ist eine japanische Friedensorganisation, die sich gegen nukleare Aufrüstung einsetzt. Sie ist die Organisation der Überlebenden der Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki, die Hibakusha.

Wir sollen doch nicht die letzten sein!

Es gibt bereits 80 Unterzeichnerastaaten des UN-Atomwaffenverbots-vertrages und diese 40 Staaten haben den Vertrag ratifiziert:

Guyana (20.09.17), Heiliger Stuhl (20.09.17), Thailand (20.09.17), Mexiko (16.01.18), Kuba (30.01.18), Palästina (22.03.18), Venezuela (27.03.18), Palau (03.05.18), Österreich (08.05.18), Vietnam (17.05.18), Costa Rica (05.07.18), Nicaragua (19.07.18), Uruguay (25.07.18), Neuseeland (31.07.18), Cookinseln (04.09.18), Gambia (26.09.18), San Marino (26.09.18), Vanuatu (26.09.18), St. Lucia (23.01.19), El Salvador (30.01.2019), Südafrika (22.02.19), Panama (11.04.19), St. Vincent und die Grenadinen (31.07.19), Bolivien (06.08.19),, Kasachstan (29.08.19), Ecuador (25.09.19), Bangladesch (26.09.19), Kiribati (26.09.19), Laos (26.09.19), Malediven (26.09.19), Samoa (26.09.18), Trinidad und Tobago (26.09.19), Dominika (18.10.19), Antigua und Barbuda (25.11.19), Paraguay (23.01.2020), Namibia (02.04.20), Belize (19.05.20), Lesotho (08.06.20), Fidschi (07.07.2020), Botswana (15.07.2020)

Unterschriftensammlung auf dem Südermarkt zum Hiroshimaaktionstag