Wohngeld nur für die Reichen

Die Klassensolidarität der arbeitenden steuerzahlenden Menschen führt dazu, das durch unsere Lohnsteuer den Bedürftigen das Dach über dem Kopf mitfinanziert wird. Zum 1. Januar 2023 wird eine Wohngeldreform dazu führen, daß mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können, etwa 2 Millionen statt bisher 600 Tausend, siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018. Bei aller Freude über die mit dem „Wohngeld“ verbundene finanzielle Entlastung der bedürftigen Menschen: 

„Wohngeld“ ist eine maßlose Umverteilung der Beiträge der arbeitenden steuerzahlenden Menschen in die Taschen der Kapitalisten, Miethaie und Bodenspekulanten.

Mit Leerstand und Gentrifizierung treiben Kapitalisten die Mieten in die Höhe – Protesttransparent auf Duburg

Dieses „Wohngeld“ dient nicht vorrangig den besitzlosen Menschen, sondern vergrößert nur  den Profit der besitzenden Klasse, die nun noch höhere Mieten verlangen kann, denn die Mieter bekommen es ja teilweise aus Steuermitteln refinanziert.

Sinnvoller als „Wohngeld“ wäre eine gesetzlich festzulegende Mietobergrenze, die so bemessen ist, daß die Miete auch von einem Menschen bezahlt werden kann, der unter Mindestlohnbedingungen arbeitet, also vielleicht auf 25 %  des Nettoeinkommens einer vollschichtigen Tätigkeit zum Mindestlohnnettoeinkommen. Dies wird verbunden mit der Strafandrohung, daß ein Vermieter der eine höhere Miete verlangt, nach dem Wucherparagraphen 291 StGB belangt wird.

Alternativ könnte natürlich auch der Mindestlohn auf des Vierfache der ortsüblichen Nettokaltmiete erhöht werden,.

Das ist ein effektiver Beitrag gegen die  doppelte  Ausbeutung der besitzlosen Klasse durch die Kapitalisten, die durch geringen Lohn und hohe Miete gleich zweimal ihre Profite raffen.